Allgemeine Verkäufe, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Der privaten Firma
Handelsonderneming Gebeb. Beckers B.V.
etabliert in Enschede
Handelsonderneming Gebeb.Beckers B.V.
- De Reulver 76
- 7544 RT, Enschede
- Telefon: 053 - 4312471
- E-Mail: info@beckersmachines.nl
- Handelskammer: 060.53.857
Artikel 1 ANWENDBARKEIT
1.1
Diese allgemeinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und alle Vereinbarungen, die wir geschlossen haben, was auch immer genannt wird. Insbesondere gelten diese Bedingungen auch für Vereinbarungen, die von uns geschlossen wurden, um unseren Käufern Angelegenheiten zu liefern.
1.2
Wenn es in diesen allgemeinen Bedingungen von "Käufer" zugeordnet ist, muss dies als natürliche oder juristische Person verstanden werden, die sich in einer vertraglichen Beziehung befinden, im Rahmen eines Kaufs oder einer anderen Art von Vereinbarung, die mit uns abgeschlossen wurde, sowie eine natürliche oder juristische Person, die einen Kauf oder eine andere Art von Vereinbarung mit uns abschließen möchte.
Insbesondere bedeutet "Käufer" auch die Person, in deren Auftrag und deren Konto Waren geliefert werden.
1.3
Die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur dann abgewichen werden, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
1.4
Wenn sich der Käufer auch auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht, gelten die Bedingungen des Käufers nicht. Dies ist nur anders, wenn und soweit die Anwendbarkeit der Bedingungen des Käufers von uns ausdrücklich akzeptiert und soweit die Bedingungen des Käufers nicht gegen die Bestimmungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.
Wenn die Bedingungen des Käufers den allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, gelten nur die Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jede andere Klausel unter den Bedingungen des Käufers wirkt sich nicht auf den Vorstehenden aus.
1.5
Wenn diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als "(Lieferung von) Angelegenheiten bezeichnet werden, beinhaltet dies auch die Bereitstellung von Dienstleistungen und Aktivitäten jeglicher Art.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für die Bereitstellung von Dienstleistungen und Aktivitäten durch uns.
Artikel 2 ANGEBOTE
2.1
Alle unsere Zitate müssen als Einladungen an den potenziellen Käufer angesehen werden, ein Angebot zu machen. Sie binden uns daher in keiner Weise, es sei denn, das Gegenteil ist explizit und eindeutig beim Schreiben im Zitat selbst.
Die uns gewährte Aufgabe dient als Angebot, die nach schriftlicher Bestätigung unseres Teils nur von uns angenommen wird (die Bestätigung der SO -genannten Bestellungen).
Wenn kein Begriff angezeigt wird, sind die von uns erstellten Zitate ab dem Tag des Angebots 8 Tage lang gültig.
2.2
Von von uns angegebenen Zitate: Designs, Zeichnungen, Beschreibungen, Bilder und dergleichen sowie alle Anhänge und Dokumente, die sich auf unsere Zitate beziehen.
All dies bleibt unser Eigentum, wir müssen uns auf Anfrage an uns zurückgegeben werden und dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht kopiert oder an Dritte geliefert werden. Wir behalten uns auch alle möglicherweise bestehenden Rechte aufgrund von geistigem und industriellem Eigentum vor.
Wenn Aufgaben zur Herstellung von Waren auf der Grundlage von Informationen, die uns vom Käufer, Zeichnungen usw. zur Verfügung gestellt wurden, entschädigt der Käufer uns vollständig für Verstöße gegen die Rechte der Dritten.
2.3
Wenn die Zuordnung, auf die sich unser Angebot bezieht, nicht innerhalb des Zeitraums liegt, in dem das Angebot für uns gültig ist, können wir dem Käufer die Kosten, die dem Käufer für uns beigefügt wurden, aufladen.
2.4
Der Inhalt von Flugblättern, gedruckten Angelegenheiten, Katalogen usw. binden uns nicht, es sei denn, die Vereinbarung hat dies ausdrücklich schriftlich bezeichnet.
Artikel 3 RATSCHLÄGE, DESIGNS UND MATERIALIEN
3.1
Informationen und Ratschläge von uns sind nur allgemeiner und ohne Verpflichtung.
3.2
Wir übernehmen keine Verantwortung für ein von oder im Namen des Käufers, noch für Ratschläge als Antwort auf dieses Design.
Der Käufer ist für die funktionale Eignung der vom Käufer vorgeschriebenen Materialien verantwortlich. Funktionelle Eignung bedeutet die Eignung des Materials für den Zweck, für den es nach dem Design von Kupfer bestimmt ist.
3.3.
Im Falle eines Auftrags übernehmen wir die Verantwortung für uns für Entwürfe, die nicht von oder in unserem Namen für die Herstellung gemäß der Aufgabe und für die Klang der verwendeten Materialien für die Herstellung getätigt wurden, soweit diese Materialien vom Käufer nicht vorgeschrieben werden.
Der Käufer ist berechtigt, nicht von ihm vorgeschriebene Materialien zu untersuchen (oder zu untersuchen). Die damit verbundenen Kosten sind für sein Konto. Nach der Verarbeitung der Materialien kann sich der Käufer nicht darauf verlassen, dass die verwendeten Materialien weder funktional geeignet sind, noch auf andere Mängel, die er während einer Untersuchung vernünftigerweise haben konnte und/oder sollte.
3.4
Wenn der Käufer die Verantwortung für das von oder in seinem Namen an uns übertragene Design übertragen möchte, müssen wir die Verantwortung nicht übernehmen.
Ausreichend Zeit muss uns überlassen werden, um eine Entscheidung über diese Aufgabe zu treffen. Wir müssen dadurch die Möglichkeit haben, das gesamte Design zu studieren und zu berechnen, und der Käufer muss uns alle dafür notwendigen oder nützlichen Dokumente zur Verfügung stellen.
3.5
Es kann von uns nicht erforderlich sein, dass wir die im vorherigen Absatz genannte Untersuchung kostenlos durchführen.
3.6
Wir übernehmen niemals Verantwortung für Teile und/oder Materialien, die der Käufer selbst zur Verfügung gestellt oder vom Käufer vorgeschrieben werden.
Artikel 4 ABHANDLUNG DER VEREINBARUNG
4.1
Vereinbarungen werden zuerst festgelegt, wenn wir eine schriftliche Aufgabe annehmen. Es wird angenommen, dass eine Vereinbarung abgeschlossen wurde, wenn wir unsere Bestätigungsbestätigung senden. Als Datum der Annahme/Bestätigung der Aufgabe ist das Datum, an dem wir die Bestellbestätigung senden, der Fall.
4.2
Die an den Käufer an den Käufer gesendete Bestellbestätigung gilt als den Inhalt der abgeschlossenen Vereinbarung vollständig und korrekt. Der Käufer wird als dem Inhalt der Bestellbestätigung einverstanden angesehen, es sei denn, er informiert uns innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum der Bestätigungsbestätigung, dass er seinen Inhalten nicht zustimmen kann.
4.3
Alle zusätzlichen Vereinbarungen und/oder Verpflichtungen, die von unseren Mitarbeitern getroffen und/oder in unserem Namen vorgenommen oder von anderen Personen vorgenommen wurden, die als Vertreter fungieren, bin nur, wenn diese Vereinbarungen und/oder Verpflichtungen von unseren autorisierten Treibern schriftlich bestätigt wurden.
4.4
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Zitate von uns, als wären sie buchstäblich einbezogen.
Artikel 5 PREISE
5.1
Unsere Preise sind, sofern sie nicht schriftlich schriftlich ausdrücklich einverstanden sind, ohne Umsatzsteuer, Kosten für Transport, Versammlung und Verpackung.
5.2
Die Verpackungs- und Versandmethode wird von uns bestimmt. Sofern nicht anders vereinbart, wird die Verpackung von uns nicht zurückgenommen.
5.3
Die Preise in Zitaten, Verträgen und Bestätigungsbestätigungen basieren auf den zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung geltenden Kostenfaktoren wie Währungsrassen, Rohstoff- und Materialpreisen, Lohn- und Transportkosten, Steuern, Einfuhrzöllen und anderen staatlichen Abgaben.
5.4
Wir behalten uns das Recht vor, den Käufer dem Käufer zu berechnen, den Käufer in einem oder mehreren Kostenfaktoren vor dem Datum, an dem die Vereinbarung abgeschlossen wurde, in einem oder mehreren Kostenfaktoren zu berechnen.
Darüber hinaus haben wir in einem solchen Fall das Recht, die Vereinbarung vollständig oder teilweise aufgelöst zu erklären, ohne dass eine gerichtliche Intervention erforderlich ist. Letzteres Recht kommt auch zum Käufer, aber nur, wenn wir die Position innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Vereinbarung einnehmen, dass sich eine Änderung der Kosten in der Bestätigung der Bestellung entspricht.
Wenn der Käufer dieses Recht verwendet, muss er die Auflösung innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Kommunikation von uns durch eingetragenes Brief aufrufen.
5.5
Wenn es nicht mit dem übereinstimmt, was für die Zusammensetzung der Zusammensetzung mit dem, was uns zum Zeitpunkt der Schlussfolgerung der Vereinbarung bekannt war, bekannt war, haben wir Anspruch darauf, dem Käufer die resultierenden zusätzlichen Arbeiten zu berechnen.
Artikel 6 LIEFERZEITEN
6.1
Die von uns angegebenen Lieferzeiten beginnen an dem Tag, an dem die Vereinbarung abgeschlossen wurde, vorausgesetzt, alle Informationen, die wir für die Ausführung der Aufgabe benötigen, sind in unserem Besitz und alle Formalitäten sind erforderlich, um die Aufgabe durchzuführen.
6.2
Die von uns angegebenen Lieferzeiten werden niemals als tödliche Perioden angesehen, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich ausdrücklich vereinbart. Die Lieferzeiten werden bis zu dem Zeitpunkt verlängert, zu dem der Käufer einen fälligen Betrag hinterlassen hat, nachdem er fällig und zu zahlbar geworden ist.
Im Falle einer verspäteten Lieferung müssen wir daher eine schriftliche Bekanntmachung über die Verzug erhalten.
Wenn - in der Abweichung von der oben genannten - eine Geldstrafe für die Überschreitung der Lieferzeit ausdrücklich in der individuellen Vereinbarung vereinbart hat, ist dies nicht der Fall, wenn die Überschreitung der Lieferzeit eine Folge der Fälle von Gewalt ist, auf die in Artikel 12 dieser allgemeinen Bedingungen genannt wird.
6.3
Wir haben das Recht, eine Aufgabe in Teilen in dem Sinne auszuführen, dass wir dem Käufer Angelegenheiten liefern. Wir haben dann Anspruch darauf, den Käufer sofort an den Käufer zu rechnen.
6.4
Sofern nicht schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird, erfolgt die Lieferung der Waren aus unserer Fabrik / unseres Lagerhauses.
6.5
Sobald die zu lieferende Ware unser Fabrik / unser Lagerhaus verlassen haben, geht es dem Käufer um diese Angelegenheiten.
6.6
Wenn der Käufer die Lieferung von Waren auf andere Weise als die übliche Weise beantragt, können wir dem Käufer die damit verbundenen Kosten in Rechnung stellen.
6.7
Der Käufer ist verpflichtet, die Waren innerhalb des vereinbarten Zeitraums zu kaufen. In Ermangelung dessen haben wir berechtigt, auf der Grundlage der Bestimmungen von Artikel 6:60 des niederländischen Zivilgesetzbuchs berechtigt - dies auch unsere Wahl, dass das zuständige Gericht uns von unserer Verpflichtung, die vereinbarte Waren zu liefern, oder die Zahlung des Kaufpreises des Teils des Teils, der nicht ohne vorherige Ankündigung gekauft wurde, zu befreien wird. Wenn der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, sind wir berechtigt, die Vereinbarung ohne gerichtliche Intervention zu kündigen.
Wenn der Käufer gemäß den oben genannten Verzug, die Waren innerhalb des vereinbarten Zeitraums noch erworben werden muss, und wir die Zahlung des Kaufpreises geltend machen, wird die Ware als geliefert angesehen, und wir sparen die Waren auf Kosten und das Risiko des Käufers für die Erstattung aller daraus resultierenden Kosten.
Wenn kein Kaufzeitraum vereinbart wurde, sind wir bis zu den in diesem Absatz genannten Maßnahmen kompetent, wenn die Waren nicht innerhalb von 1 Monat nach unserer Einladung vom Käufer ergriffen wurden.
6.8
Im Gegensatz zu den Bestimmungen des vorherigen Absatzes gilt dies im Falle einer Lieferung des Anrufs, dass die Lieferzeiten oder Perioden von uns in Absprache mit dem Käufer festgelegt und schriftlich bestätigt werden.
Sofern in unserer Bestätigung nicht anders angegeben, ist der Käufer verpflichtet, die Verpflichtung innerhalb von 2 Monaten im Falle einer vereinbarten Lieferung zu senken. Wenn unserer Meinung nach die für die Ausführung der Zuweisung erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig sind, werden die Lieferzeit in Absprache mit dem Käufer nach Erhalt der Daten nach erhalten und schriftlich bestätigt.
6.9
Jede Rücksendung muss immer kostenlos gemacht werden, und geben Gründe an: Wenn diese Bedingungen nicht berücksichtigt werden, sind wir berechtigt, die Rücksendung zu verweigern und/oder auf Kosten des Käufers zurückzugeben. Eine Rücksendung ist für das Konto und das Risiko des Käufers vorgesehen.
6.10
Kleine Abweichungen in der Menge der gelieferten Waren (Einheiten) sind zulässig, und die Lieferung steht nicht im Weg, wenn und soweit diese Abweichungen nicht mehr oder weniger als 10% der vereinbarten Anzahl von zu lieferenden Waren (Einheiten) sind.
Artikel 7 WERBUNG
7.1
Der Käufer ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit von und für die Informationen, die er uns zur Verfügung gestellt hat. Der Käufer muss die Daten, Messungen, Farbfasten und dergleichen berücksichtigen, was Teil der Informationen, Messungen und des üblichen Spiels ist, sowie mit geringfügigen Änderungen der Strukturen oder Teile, die für die ordnungsgemäße Ausführung erforderlich sind.
Die von uns gelieferten Waren können daher von der Beschreibung in der Zuordnung abweichen, wenn und soweit sie kleine Messungen, Unterschiede in Modellen und dergleichen und untergeordneten Änderungen in Konstruktionen oder Teilen betreffen, die für die ordnungsgemäße Version erforderlich sind.
7.2
Der Käufer ist verpflichtet - nach Schmerz der Erklärung der Werbung -, die von uns gelieferten Waren innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung zu versuchen. Wenn der Test zeigt, dass es eine fehlerhafte Lieferung und/oder Defekte in Bezug auf Angelegenheiten gibt, die schließlich beobachtet werden, ist der Käufer verpflichtet, uns so schnell wie möglich, aber spätestens 8 Tage nach dem Test zu uns zu bringen.
Dies muss durch ein registriertes Brief mit einer genauen Beschreibung der Beschwerde und der Angabe der Rechnung, mit der die fraglichen Waren geliefert wurden, erstellt werden.
7.3
Defekte, die zum Zeitpunkt der Lieferung und des Tests zum letzten Mal nicht beobachtet wurden, müssen der Käufer innerhalb von 10 Tagen nach dem Kommen dieser Defekte in der im vorherigen Absatz genannten Weise benachrichtigt werden.
7.4
Jedes Recht auf Anspruch des Käufers auf uns, in Bezug auf Mängel in den von uns gelieferten Waren, fällt, wenn:
- Die Mängel werden in den in den Absätzen 2 und 3 dieses Artikels festgelegten Zeiträumen nicht über uns informiert und/oder nicht in der dort angegebenen Weise;
- Der Käufer kooperiert nicht oder unzureichend im Hinblick auf eine Untersuchung der Verdienste der Beschwerden;
- Der Käufer hat die Waren unter Verstoß gegen die Vorschriften verwendet und/oder behalten oder nicht auf eine nicht normale Weise gepflegt, oder wenn der Käufer Reparaturen und/oder Änderungen ohne unsere ausdrückliche und schriftliche Genehmigung für die Waren vorgenommen hat;
- Die in der individuellen Vereinbarung erwähnte Garantiefrist ist abgelaufen, oder wenn eine solche Frist fehlt, werden die Beschwerden erstmals nach Ablauf einer Zeit von mehr als 6 Monaten seit der Lieferzeit ausgedrückt.
- Der Antrag und die Verwendung der Waren, für die die Beschwerden ausgedrückt werden, werden vom Käufer fortgesetzt.
7.5
Beschwerden über berechnete Preise und andere Beschwerden bezüglich der Rechnung müssen uns innerhalb von 8 Tagen nach dem Datum der Rechnung schriftlich vorgelegt werden, ohne dass die Ansprüche des Käufers in dieser Hinsicht gegen uns verfallen werden.
7.6
Durch das Einreichen von Anzeigen gibt es dem Käufer nicht das Recht, den Eingang und/oder die Zahlung der Waren abzulehnen oder auszusetzen.
7.7
Der Käufer muss uns jederzeit die Möglichkeit bieten, einen Mangel zu reparieren.
7.8
Mängel werden durch normale Verschleiß, unsachgemäße Behandlungs-/Betrieb/Gebrauch oder falsche oder falsche Wartung oder solche nach Änderungen oder Reparaturen nach oder im Namen des Käufers selbst oder durch Dritte verursacht, die außerhalb der Garantie bleiben. Gleiches gilt für Defekte, die vollständig oder teilweise das Ergebnis von Materialien und/oder Waren sind, die für den Käufer verwendet werden.
Artikel 8 HAFTUNG
8.1
Nur wenn die Gewährleistungspflichten für von uns gelieferte Waren nicht von Dritten übernommen wurden, kann der Käufer (Gewährleistungs-)Ansprüche gegen uns gemäß Artikel 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend machen.
In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung auf Mängel, die auf Herstellungs- und/oder Materialfehler zurückzuführen sind.
8.2
Haften wir gemäß dem vorstehenden Absatz, sind wir nach unserer Wahl lediglich verpflichtet:
- die Mängel (kostenlos) zu beheben oder
- nach (Rück-)Erhalt der mangelhaften Ware Ersatz zu liefern oder
- den erhaltenen Kaufpreis zu erstatten oder die dem Käufer ausgestellte Rechnung gutzuschreiben, wobei der geschlossene Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufgelöst wird, sofern sich Kaufpreis, Rechnung und Vertrag auf die gelieferte Ware beziehen, oder
- eine in Absprache mit dem Käufer zu vereinbarende Entschädigung in einer anderen als der oben genannten Form zu leisten.
8.3
Hat der Käufer ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung Reparaturen und/oder Änderungen an der Ware vorgenommen oder in Auftrag gegeben, erlischt jegliche Gewährleistungspflicht unsererseits.
8.4
Mit Ausnahme der sich aus dem Vorstehenden ergebenden Verpflichtungen sind wir dem Käufer oder Dritten gegenüber in keinem Fall zu Schadensersatz verpflichtet, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vor (nachzuweisen durch die Person, die uns gerichtlich haftbar macht).
Insbesondere gehen die Kosten für die (De-)Montage der gelieferten Ware niemals zu unseren Lasten. Darüber hinaus haften wir nicht für Folgeschäden oder Betriebsschäden, direkte oder indirekte Schäden jeglicher Art, einschließlich entgangener Gewinne und Ausfallzeiten, die dem Käufer, seinen Untergebenen und den von ihm oder durch ihn beschäftigten Personen oder Dritten durch die vollständige oder teilweise (Wieder-)Lieferung von Waren, verspätete oder mangelhafte Lieferung oder die Nichtlieferung der Waren oder der Waren selbst entstehen.
8.5
Der Käufer ist nicht berechtigt, Artikel zurückzugeben, für die keine begründete Beanstandung vorliegt. Erfolgt die Rücksendung ohne triftigen Grund, trägt der Käufer alle mit der Rücksendung verbundenen Kosten. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Artikel auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
8.6
Der Käufer ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung gegen uns geltend machen. Insbesondere stellt der Käufer uns von Ansprüchen Dritter frei, die sich auf die Herstellung und Lieferung eines Artikels beziehen, den wir in seinem Auftrag hergestellt oder in seinem Auftrag herstellen lassen haben.
Der Käufer stellt uns außerdem von allen Kosten und Schäden frei, die uns durch Rechtsansprüche Dritter entstehen, sofern das Gesetz den Käufer nicht daran hindert, die entsprechenden Schäden und Kosten zu tragen.
8.7
Der Käufer haftet für alle Schäden, die durch Verlust, Diebstahl, Feuer oder Beschädigung unserer Waren, Werkzeuge und Materialien entstehen, sobald diese auf der Baustelle eintreffen, sofern dies nicht auf einen von uns zu vertretenden Mangel zurückzuführen ist.
Artikel 9 EIGENTUMSVORBEHALT
9.1
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung unser Eigentum. Die Lieferung der Ware an den Käufer erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages durch den Käufer. Mit vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages geht das Eigentum an der gelieferten Ware automatisch auf den Käufer über.
9.2
Erlischt unser Eigentumsrecht an der von uns gelieferten Ware durch Be- oder Verarbeitung durch den Käufer, ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich ein besitzloses Pfandrecht an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Ware zu bestellen.
9.3
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zu veräußern oder zu verwenden. In diesem Fall ist er verpflichtet, den Erlös unverzüglich an uns abzuführen oder – sofern der Verkauf nicht gegen Barzahlung erfolgte – die Forderung unverzüglich an uns abzutreten. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware in irgendeiner Weise zu veräußern, mit einem beschränkten Sicherungs- oder Nutzungsrecht zu belasten oder sie anderweitig unserem Zugriff zu entziehen.
9.4
Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich über etwaige Ansprüche oder Versuche Dritter, die in unserem Eigentum stehenden Waren in Besitz zu nehmen oder zurückzufordern, zu informieren. Der Käufer ist verpflichtet, alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um unsere Eigentumsrechte oder Ansprüche zu schützen.
9.5
Im Falle der Nichteinhaltung des Käufers seiner in diesem Artikel oder im Falle einer Verstoßes gegen die Bestimmungen von Absatz 4 dieses Artikels erwähnten Verpflichtungen sind wir berechtigt, die Waren zurückzuerobern, die ansonsten an der Grundlage der Aufbewahrung des Titels oder ohne gerichtliche Intervention eingehalten werden. Der Käufer ist verpflichtet, uns als den Ort zu bezeichnen, an dem sich die Waren befinden, die Waren als unser Eigentum zu identifizieren, und gibt uns bereits die Erlaubnis, die entsprechenden Standorte und Gebäude einzugeben, um die Waren zurückzunehmen.
9.6
Wir sind zu jeder Zeit berechtigt, die Waren zu nehmen, die dem Käufer (oder Dritten) gehören, aber wir können uns im Besitz von uns haben, sobald wir vernünftigerweise annehmen können, dass es eine echte Chance gibt, dass der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Das Vorstehende wirkt sich nicht auf die Rechte aus, da sie aus dem Common Law für uns entstehen: Insbesondere behalten wir uns auch das Recht vor, den Käufer nach der Einnahme der Waren zur Entschädigung zu beheben.
9.7
Der Käufer ist verpflichtet, das Risiko von Feuer und Diebstahl in Bezug auf die nicht bezahlten Waren zu versichern und diese Versicherung auf unsere Bitte zu demonstrieren.
Artikel 10 ZAHLUNG
10.1
Die Zahlung muss in der niederländischen Währung (Euro) ohne Abzug von Rabatt, Bargeld an der Stelle erfolgen, an der wir uns befinden, oder durch Übertragung auf eine von uns festgelegte Bank- oder GIRO -Konto, in beiden Fällen spätestens 30 Tage nach der Rechnungsdatum; All dies, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes zustimmt.
Bei der Zahlung bei Bank oder Giro gilt der Tag der Gutschrift unserer Bank- oder Giro -Konto als Zahlungstag.
10.2
Wenn der Käufer nicht rechtzeitig mit (insgesamt) Zahlung übergeht, ist er in Verzug, ohne dass eine weitere Verfolgung erforderlich ist, und alle Ansprüche von uns auf den Käufer, ohne dass der Ausfall erforderlich ist, sind sofort fällig und zahlbar.
Dann haben wir das Recht, wenn und soweit es ausreichend Kohärenz mit der Nichtfüllung des Käufers gibt, die Erfüllung aller unserer Verpflichtungen gegenüber dem Käufer, ohne alle anderen Rechte, die sich aus dem Gewohnheitsrecht ergeben, vorzuurteilen.
Wir sind berechtigt, Barzahlungen für alle Lieferungen zu fordern, die vor der Lieferung der Waren oder einer Garantie für die rechtzeitige Zahlung erfolgen sollen. Darüber hinaus sind wir dann berechtigt, die Vereinbarung ohne gerichtliche Intervention zu kündigen, wobei der Käufer die Verpflichtung zur Rückerstattung der gelieferten Waren oder die Verpflichtung, die von uns ausgeführten Leistung (en), ohne Vorurteile auf unser Recht auf Entschädigung zu rückgängigen, zurückzuerstatten.
10.3
Wenn der Käufer mit rechtzeitiger Zahlung in Verzug gerät, verfällt er uns, ohne dass unsere Zeit erforderlich ist, von Ablaufdatum bis zum Tag der allgemeinen Zahlung, eine Zinsen von 2% pro Monat oder Teil eines Kalendermonats, der nach dem Kaufpreis oder dem nicht bezahlten Teil davon berechnet wurde, was die Zinsen unmittelbar und ohne weitere Erfasstheit berechnen.
Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, uns die außergerichtlichen Sammelkosten im Zusammenhang mit der Sammlung unserer Ansprüche zu zahlen. Diese Kosten werden auf 15% des Kapitals festgelegt, ohne dass unser Recht vorurteilt, weitere angemessene Kosten gemäß Abschnitt 6:96 (2) (c) des niederländischen Zivilgesetzbuchs in Rechnung zu stellen.
Darüber hinaus sind alle nachteiligen Konsequenzen des Preisverlusts oder anderweitig zu zahlbar oder nicht bezahlt, die vom Käufer entstehen, auch wenn der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nach Angaben der Bestimmungen in seinem Land erfüllt hätte, aber die Umstände oder Maßnahmen außerhalb seines Schecks haben die Zahlung in unserem erweckten Weg erfolgt.
10.4
Die Zahlungen ziehen zunächst die in Absatz 3 genannten Kosten ab, dann von den veröffentlichten Zinsen abgezogen und schließlich vom Kapital- und der aktuellen Zinsen abgezogen.
10.5
Wenn der Käufer in der finanziellen Position des Käufers nach Abschluss der Vereinbarung eine erhebliche Verschlechterung erfolgt, sind wir jedoch berechtigt, ganz oder teilweise auf die weitere Umsetzung der Vereinbarung zu verzichten oder eine Änderung der Zahlungsbedingungen zu fordern.
10.6
Die Vorschriften einer Behörde, unabhängig von der Verwendung der zu liefern oder bereits erbrachten Waren, ändern die finanziellen Verpflichtungen des Käufers nicht.
10.7
Das Recht des Käufers, seine Ansprüche gegen uns zu erfüllen, ist ausgeschlossen.
10.8
Der gesamte Kaufpreis wird in jedem Fall sofort fällig und zahlbar, wenn der Käufer in Konkurs eingestellt wird, um eine Aussetzung der Zahlung oder seine Untervoraussetzung zu fordern, wenn eine Beschlagnahme der Waren oder Ansprüche des Käufers festgelegt und wenn er stirbt oder aufgelöst wird.
10.9
Wenn wir in Gerichtsverfahren vollständig oder teilweise im gleichen Grund sind, werden alle Kosten, die uns anfallen, vom Käufer im Zusammenhang mit diesen Verfahren getragen.
Artikel 11 SICHERHEIT
Wir sind berechtigt, vom Käufer zu fordern, dass er Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen bietet, insbesondere nach Abschluss der Vereinbarung. Wenn die von uns erforderliche Sicherheit nicht gegeben ist, können wir die Umsetzung unserer Verpflichtungen aussetzen und/oder die Vereinbarung ohne gerichtliche Intervention auflösen, ohne die Rechte als die für uns aus dem Gewohnheitsrecht zu beeinträchtigen.
Artikel 12 GEWAHT MEJEURE
12.1
Force Majeure sollte als Umstände außerhalb unserer Macht verstanden werden, die von einer solchen Art ist, dass die Einhaltung der Vereinbarung nicht vernünftigerweise von uns verlangt werden kann (daher ist nicht einverstandener Mangel an Compliance bezeichnet).
Onder overmacht wordt mede verstaan: oorlog, onlusten en vijandelijkheden van welke aard ook, blokkade, boycot, staking, natuurrampen, epidemieën, gebrek aan grondstoffen, verhindering en onderbreking van de transportmogelijkheden, storingen in ons bedrijf of in Het Bedrijf Van Onze Leveranciers, In-Uitvoerbeperden, Belemmerering Veroorzaakt Door Maatregelen, VaSluden Van Internationale, Nationale of Regionale (Regierungs-) Behörden.
12.2
Wenn wir die Vereinbarung (rechtzeitig) aufgrund von Gewaltstufe nicht erfüllen können, haben wir das Recht, die Vereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt auszuführen oder die aufgelöste Vereinbarung zu berücksichtigen, dies ist zu viel unserer Wahl.
Im Falle einer Gewaltstufe kann der Käufer keine Entschädigung für uns geltend machen.
Artikel 13 ÄNDERUNGEN IN DER VERABSCHIEDETEN
13.1
Alle Änderungen an der Zuordnung, entweder durch Sonderzuweisung des Käufers, entweder aufgrund von Änderungen (en) im Design oder durch die Tatsache, dass die bereitgestellten Daten nicht der tatsächlichen Ausführung der Aufgabe entsprechen, werden, wenn mehrere Kosten daraus entstehen, als zusätzliche Arbeit als zusätzliche Arbeiten angesehen, und sofern weniger Kosten als weniger Arbeit auftreten.
13.2
Zusätzliche Arbeiten werden auf der Grundlage der preisbestimmenden Faktoren berechnet, die zutreffen, wenn die zusätzliche Arbeit ausgeführt wird. Lesserwerk wird auf der Grundlage der preisbestimmenden Faktoren, die nach Abschluss der Vereinbarung anwendbar sind, beigelegt.
Artikel 14 MONTAGE
14.1
Wenn nach der Vereinbarung die Waren von uns an dem vom Käufer festgelegten Ort montiert werden müssen, sorgt der Käufer sicher, dass die von uns für den Zweck der Montage angemessenen Einrichtungen sichergestellt werden.
14.2
Wir werden erst zusammengebaut, nachdem die von uns erforderlichen Einrichtungen am entsprechenden Ort anwesend sind.
Für Schäden, im weitesten Sinne des beabsichtigten Wortes, verursacht durch die Tatsache, dass die oben genannten Einrichtungen nicht (rechtzeitig) am relevanten Ort vorhanden sind, einschließlich dieser, aber nicht beschränkt darauf, dass wir nicht haftbar sind, dies entsprechend den Bestimmungen von Artikel 8 (4 4 dieser allgemeinen Bedingungen.
Für Schäden entstehen uns im breitesten Sinne des Wortes von uns, da die oben genannten Einrichtungen nicht (rechtzeitig) am relevanten Ort vorhanden sind, einschließlich dieses, aber nicht begrenzten Unternehmensschadens dafür, dass der Käufer haftbar ist.
Die Montage ist ausschließlich für das Konto und das Risiko des Käufers gedacht.
Artikel 15 LIEFERUNG
15.1
Eine Arbeit wird als geliefert angesehen:
- Wenn wir den Abschluss der Arbeit entweder schriftlich entweder mündlich an den Käufer informiert und die Arbeit genehmigt haben, oder oder
- Acht Tage, nachdem wir den Käufer schriftlich informiert hatten, dass die Arbeiten abgeschlossen sei und der Käufer die Arbeit innerhalb dieses Zeitraums nicht übernommen hat, oder
- Bei Verwendung der Arbeit durch den Käufer.
15.2
Kleine Mängel, die innerhalb von 30 Tagen nach der Lieferung wiederhergestellt werden können, stehen nicht im Wege der Lieferung.
15.3
Im Falle einer Abstinenz der Arbeit, die der Lieferung im Wege steht, ist der Käufer verpflichtet, uns schriftlich zu benachrichtigen und die Gründe anzugeben.
Artikel 16 AUFLÖSUNG
16.1
Die gesamte oder teilweise Beendigung der Vereinbarung erfolgt durch eine schriftliche Erklärung der berechtigten Person. Bevor der Käufer eine schriftliche Kündigungserklärung angeht, muss er uns zuerst eine schriftliche Mitteilung über den Ausfall geben und uns einen angemessenen Zeitraum vergeben, um unsere Verpflichtungen nachzukommen oder Mängel zu reparieren, die Mängel genau schriftlich berichten müssen.
16.2
Der Käufer hat kein Recht, die Vereinbarung ganz oder teilweise aufzulösen oder seine Verpflichtungen auszusetzen, wenn er selbst bereits mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug stand.
16.3
Wenn wir uns der Auflösung nicht einverstanden erklären, haben wir immer Anspruch auf die Erstattung aller Vermögensschäden wie Kosten, verlorenen Gewinn und angemessene Kosten für die Ermittlung von Schäden und Haftungen. Im Falle einer teilweisen Auflösung kann der Käufer die Stornierung der bereits von uns bereits ausgeführten Leistung geltend machen, und wir haben völlig Anspruch auf die Zahlung für die bereits ausgeführte Leistung.
Artikel 17 ANWENDBARES GESETZ
Nur das niederländische Gesetz gilt für alle von uns erstellten Zitate und alle von uns geschlossenen Vereinbarungen.
Artikel 18 STREITBEILEGUNG
Alle Streitigkeiten aller Art, die sich aus Vereinbarungen und Lieferungen von uns beziehen oder die von uns entstehen, werden vom zuständigen Gericht in Almelo beigelegt, es sei denn, der Käufer informiert uns schriftlich über die Beilegung des Streits durch das genehmigte Gericht innerhalb eines Monats nach unserer Berufung an uns.
Wir behalten uns das Recht vor, uns an das Gericht zu wenden, das aufgrund des Gewohnheitsrechts kompetent ist.